19.05.2014

Richtig leben 2 - Das Grundgesetz für Deutschland (1)

Der Mai ist ja bekanntlich der Geburtsmonat des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Gut, das wusste ich auch nicht, bevor ich mich damit beschäftigt habe, denn dieser Geburtstag wird nicht gerade an die große Glocke gehängt.

Warum interessiert mich das Grundgesetz? Weil ich wie wahrscheinlich jeder darüber nachdenke, wie man leben sollte, wenn man nicht so inkonsequent wäre und das Grundgesetz ein guter Ansatzpunkt zu sein scheint.

Die Religion, der man angehört, kann und sollte man sich aussuchen, wie man sich einen Arzt aussucht, aber als Deutscher Staatsbürger wird man das Grundgesetz nicht los. In einer Zeit, in der man sich fast beliebig für diverse Weltentwürfe und ganze Galaxien aus Ratgeberliteratur entscheiden kann, ist das Grundgesetz beruhigend unausweichlich.

Also schauen wir uns das Ding doch einfach mal an, es wird bestimmt nicht lange dauern, bis die ersten Probleme auftauchen. Ich stell mich jetzt einfach mal blöd, aber meine Fragen sind trotzdem ernst gemeint.


Die Präambel

Dort steht unter anderem, dass sich das Deutsche Volk "in Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen [...] von dem Willen beseelt als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen" das Grundgesetz gegeben hat.

Leute, ich muss zugeben, dass ich gleich davon überfordert bin. Dabei ist es noch nicht mal losgegangen. Was ist denn bitteschön die Verantwortung des Deutschen Volks vor Gott und den Menschen? Wo wird das denn erklärt? Ich will hier ja nicht pingelig sein und für eine Betriebsanleitung sollte es unwesentlich sein, in welchem Bewusstsein sie verfasst wurde, aber ich würde schon gerne wissen, wohin die Reise geht.

Vielleicht wird das ja bei den Grundrechten einfacher.


I. Die Grundrechte

Artikel 1

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Klingt irgendwie wichtig. Stell Dir das mit einem Soundtrack von Hans Zimmer und gesprochen von einer Movie-Trailer-Stimme vor und es ist richtig episch.
Aber was bedeutet das? Was ist die "Würde des Menschen"? Wie kann etwas geachtet und geschützt werden, das nicht angetastet werden kann? Woher will man wissen, dass diese Würde überhaupt da ist, wenn sie doch unantastbar ist? Könnte man statt "Würde" auch beliebig andere Dinge einsetzen? "Seele", "Wert", "Ideale"? Hat das keinen Platz mehr in der Präambel gehabt? So richtig zu den Grundrechten passt das nicht, denn wenn ich darüber nachdenke hab ich keine Ahnung, was meine Würde ist und was ich damit anfangen soll.

Im zweiten Abschnitt wird aus dem oben genannten Satz abgeleitet, dass sich das Deutsche Volk deshalb zu "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft [...]" bekennt.
O.k., die Menschenrechte (die hoffentlich gleich noch erklärt werden) haben was mit diesem Würde-Dings zu tun und sind irgendwie wichtig für menschliche Gemeinschaft, Frieden und Gerechtigkeit auf der Welt.
Aber wie Würde und diese drei Dinge zusammenhängen, wird nicht erklärt.

Zum Glück wird der dritte Absatz endlich konkret: Die nun folgenden Grundrechte sind geltendes Recht und binden Gesetzgebung, Vollzug und Rechtsprechung. Zu Deutsch: der Staat hat sich daran zu halten.


Das soll für heute erstmal genügen.
Nächste Woche geht es weiter.

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