26.11.2007

Verklagt mich doch!

Nein, mal ernsthaft: bitte nicht.

Nachdem ich neulich bei einem Gespräch mit Halbwissen geglänzt habe, wollte ich jetzt mal herausbekommen wie das nun so ist mit dem Copyright, vor allem was Bücher betrifft.

In Deutschland kann man grob sagen, dass 70 Jahre nach Tod des Autors die Rechte ins Gemeingut übergehen und jeder damit machen kann was er will. Wenn - und hier kann man sich drüber streiten - wenn klar eine angemessene Schöpfungshöhe vorliegt. Fragt mich aber nicht, was eine angemessene Schöpfungshöhe ist. Andernfalls bleibt das Werk jedenfalls "gemeinfrei". Tun muss man dafür nichts, das Urheberrecht stellt sich mit der Erschaffung des Werkes von alleine ein.

In den 70 Jahren ab dem Tod des Autors darf man mit dem Werk nichts machen, außer man hat dazu die Erlaubnis des Rechteinhabers. Man darf noch nicht einmal eine Inhaltsangabe des Werkes anfertigen.

Dabei gibt es 3 verwandte Rechtsformen: Erstens wenn das Werk nach dem Tod des Autors gedruckt herausgegeben wird (editio princeps). Der 'Finder' des Werkes hat dann für 25 Jahre die Rechte.

Ebenso wenn ein Werk wissenschaftlich bearbeitet und neu herausgegeben wird. Das Nibelungenlied ist zwar gemeinfrei, aktuelle kritische Ausgaben davon nicht.

Und zuletzt gibt es Nutzungsrechte, etwa wenn ein Musikstück vertont wurde. Da gilt eine Frist von 50 Jahren.

Thomas Mann, 1955 gestorben, kann also 2025 von jedem der Lust dazu hat neu aufgelegt werden, wenn ich das richtig verstanden habe, zumindest, wenn man das deutsche Recht ansetzt, denn welche juristischen Abgründe sich bei jemandem wie ihn, der die US-Amerikanische Staatsbürgerschaft angenommen hat, auftun kann ich als Laie nicht sagen. Nehmt also lieber Michael Ende, bei ihm könnt ihr beruhigt 2065 loslegen.

Natürlich kann man als Autor seine Rechte auch von vornherein ganz oder zum Teil abtreten, um es rechtlich möglich zu machen, dass andere am eigenen Werk mitarbeiten. Creative Commons stellt dafür Bausteine von Rechten zur Verfügung die gewahrt werden müssen: Namensnennung , keine komerzielle Nutzung, keine Bearbeitung und Weitergabe nur unter gleichen Bedingungen. Somit hat man die Möglichkeit abzustufen, wofür ein Werk verwendet werden darf.

Andere Lösungen wie GNU (GNU is Not Unix) sind auf Spezialbereiche (Software) zugeschnitten und dienen dazu zu verhindern, dass Monopole entstehen.

Aber Ihr müsst erstmal was schaffen/finden/bearbeiten, bevor Ihr euch um das Urheberrecht Sorgen machen müsst. Also: Zurück ans Werk!

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