26.05.2014

Richtig leben 3 - Das Grundgesetz für Deutschland (2)

Letzte Woche habe ich mich über die Präambel und Artikel 1 gewundert, jetzt geht es weiter.


Artikel 2

Salopp gesagt darfst Du Deine Persönlichkeit ausleben wie Du willst, so lange Du gegen keine Gesetze verstößt und die verfassungsmäßige Ordnung sowie das Sittengesetz in Ruhe lässt.
Aha. Wo ist der Unterschied zwischen Gesetzen, Sittengesetzen und verfassungsmäßiger Ordnung?
Ich will ja nicht meckern, aber ein Link oder ein Verweis wäre hier doch ganz nett, oder?
Das Sittengesetz beinhaltet laut Wikipedia, das, was die Allgemeinheit als anstößig empfindet. Schwammiger geht es ja wohl nicht, oder? Wenn in einer alternden Gesellschaft die Mehrheit (2/3-Mehrheit? Alles ab 50 % ?) der Meinung ist, dass mein Heavy-Metal-T-Shirt anstößig ist, darf ich es dann laut Grundgesetz nicht anziehen?
Aber warte, im Artikel 2 steht noch mehr und das ist konkreter: Du hast das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Leben und "Freiheit der Person". Dieses "Freiheit der Person" klingt nach Fachbegriff, heißt aber nur, dass Du grundsätzlich hinlatschen und bleiben darfst, wo Du willst.


Artikel 3

Hier erfährt man, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Das will ich jetzt mal so stehen lassen und nicht weiter nachfragen, was ein Mensch ist, wann das Menschsein anfängt oder aufhört. Es kommen eh noch genug Ausnahmen, da bin ich mir sicher.
Außerdem sind Frauen und Männer nicht nur vor dem Gesetz gleich sondern auch staatlich gefördert gleichberechtigt. Und keiner darf benachteiligt oder bevorzugt werden. Wegen gar nichts.

Artikel 4

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist unverletzlich. Sehr gut, dann brauch ich keine Pflaster dafür.
Nein, echt, was soll dieses unverletzlich bedeuten?
Zumindest wird in diesem Artikel klipp und klar gesagt, dass ich meine Religion frei ausüben darf und nicht gegen mein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe eingezogen werden darf.

Nächste Woche geht es mit der Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft weiter.
Das verspricht interessant zu werden.

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